Beiträge

Unsere Beitragsordnung gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 13.7.2022

Beitragsordnung ab 1.1.2023

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr entfällt bis auf weiteres.

Laufender Beitrag

Einzelpersonen (Erwachsene)................................................................................ 180,00 EUR

Ehepaare ................................................................................................................ 300,00 EUR

Familie mit Kind/Kindern (bis 18 J.), Studenten (bis 27 J.)
und Auszubildende (bis 23 J.) ................................................................................ 350,00 EUR

Passive Mitgliedschaft ............................................................................................. 90,00 EUR

Kinder/Jugendliche bis 10 Jahre .............................................................................. 60,00 EUR

Kinder/Jugendliche bis 14 Jahre .............................................................................. 80,00 EUR

Jugendliche (bis 18 J.), Studenten (bis 27 J.) und Auszubildende (bis 23 J.) ....... 100,00 EUR

Kinder/Jugendliche mit einem Elternteil im TCW ..................................................... 60,00 EUR

Saisonmitgliedschaft (nur für Personen mit Mitgliedschaft in einem anderen Tennisverein)..................... 70,00 EUR

Der Jahresbeitrag ist ganzjährig im voraus zu zahlen und wird vom Kassenwart per Lastschrift gemäß Ermächtigung im Aufnahmeantrag eingezogen. Für Mitglieder, die keinen Abbuchungsauftrag erteilen, wird eine jährliche Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 erhoben.

Passive Mitglieder können je Freiluftsaison 3-mal kostenlos spielen. Sofern mehr als 3 Male gespielt wird, erfolgt die Umwandlung in eine aktive Mitgliedschaft.

Die Kommunikation zu Mitgliedern erfolgt grundsätzlich über E-Mail. Sofern das Mitglied keine E-Mail Adresse zur Verfügung stellt, ist je postalischer Zusendung ein Auslagenersatz in Höhe von 2,00 Euro zu entrichten.

Arbeitsstunden

Jedes Mitglied, welches das 16. Lebensjahr vollendet bzw. das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist verpflichtet, jährlich 7 Arbeitsstunden zu leisten. Familienmitglieder sind berechtigt, füreinander Arbeitsstunden abzuleisten.

Nicht geleistete Jahresarbeitsstunden sind mit 15,00 EUR/Std. abzugelten. Der betreffende Betrag wird ebenfalls vom Kassenwart zum Saisonabschluss per Lastschrift eingezogen.

Passive Mitglieder leisten keine Arbeitsstunden.
Die aktuell geleisteten Arbeitsstunden werden im geschützten Mitgliederbereich veröffentlicht. Angegeben werden Name, Vorname und geleistete Stunden.